Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einleitung: Willkommen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Keine Sorge – wir haben uns bemüht, die folgenden Bedingungen verständlich und klar zu formulieren. Diese AGB bilden die Grundlage für eine faire und erfolgreiche Zusammenarbeit. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen.
1. Geltungsbereich und Begriffsdefinitionen
Diese AGB gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen uns (nachfolgend „Agentur“ genannt) und Ihnen als Kunde (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
Zur Klarstellung einiger Begriffe:
- Angebot: Eine Vorab-Beschreibung unserer Leistung inklusive eines unverbindlichen Kostenvoranschlags. Unsere Angebote sind freibleibend, das heißt, sie stellen noch keinen bindenden Vertrag dar.
- Auftrag: Das letztlich zustande gekommene Vertragsverhältnis über eine oder mehrere Leistungen, unabhängig von der Vertragsform.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Agentur und dem Auftraggeber, selbst wenn bei Folgeverträgen nicht noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
2. Leistungsumfang und Auftragsabwicklung
Wir erbringen unsere Agenturleistungen grundsätzlich auf Basis von Dienstverträgen, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes (etwa ein Werkvertrag mit Erfolgsgarantie) vereinbart wurde. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus unserem Angebot bzw. dem individuell geschlossenen Vertrag. Sollten zur Bestimmung des Umfangs zusätzliche Dokumente (z. B. Leistungsbeschreibungen, Pflichtenhefte) herangezogen werden, werden diese im Angebot oder Vertrag entsprechend benannt.
Wir betrachten unsere Leistung als erbracht, sobald wir die im Angebot oder Vertrag festgelegten Aufgaben und Arbeitsschritte durchgeführt haben. Dies gilt unabhängig davon, ob und wann Sie als Auftraggeber die daraus resultierenden Empfehlungen, Ergebnisse oder Vorschläge weiterverwenden oder umsetzen.
Rechtliche Prüfung von Maßnahmen: Die Überprüfung der juristischen Zulässigkeit von Werbemaßnahmen, Inhalten oder verwendeten Medien schulden wir nur dann, wenn dies ausdrücklich als Teil unseres Auftrags vereinbart ist. Ist eine solche Prüfung Teil des Auftrags, sind wir berechtigt (und falls gesetzlich erforderlich auch verpflichtet), hierfür auf Ihre Kosten einen qualifizierten Rechtsberater hinzuzuziehen. Andernfalls obliegt es Ihnen als Auftraggeber, etwaige kennzeichenrechtliche, wettbewerbsrechtliche oder sonstige rechtliche Aspekte der von uns erstellten Inhalte und Maßnahmen eigenverantwortlich prüfen zu lassen. Beauftragen Sie uns dennoch nachträglich mit einer solchen rechtlichen Prüfung oder Absicherung, tragen Sie die dafür anfallenden zusätzlichen Kosten (z. B. Gebühren für Anwälte oder Behörden), soweit nichts anderes vereinbart ist.
Wir sind nicht verpflichtet, die sachliche Richtigkeit von Angaben und Inhalten zu überprüfen, die Sie bereitgestellt oder freigegeben haben (z. B. Produktbeschreibungen, Kunden-Testimonials oder technische Daten). Mit anderen Worten: für inhaltliche Aussagen über Ihr Unternehmen oder Ihre Produkte, die Sie uns vorgeben, sind Sie selbst verantwortlich.
Unsere Agenturleistungen gelten auch dann als vertragsgemäß erbracht, wenn die erstellten Ergebnisse nicht eintragungs- oder schutzfähig sein sollten (z. B. keine Patentierbarkeit oder Markenregistrierung möglich), solange wir nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart haben. Es besteht unsererseits keine Pflicht – aber das Recht – erbrachte Leistungen als Schutzrechte (Marken, Designs, Patente etc.) anzumelden.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Beratungsleistungen von uns keine Rechtsberatung darstellen. Auch wenn wir beispielsweise zu Themen wie Datenschutz (DSGVO) oder anderen rechtlichen Rahmenbedingungen Auskunft geben, handelt es sich stets um allgemeine Auskünfte im Rahmen unserer Dienstleistungen und nicht um rechtsverbindliche Beratung. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Juristen konsultieren.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Für ein erfolgreiches Projekt sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Ihre wichtigsten Pflichten hierbei sind:
- Informationsbereitstellung: Sie stellen uns rechtzeitig und vollständig alle Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung, die wir für die Einschätzung und Erbringung unserer Leistung benötigen. Dazu gehören bspw. Briefings, Logos, Bilder, Zugangsdaten oder sonstige Materialien je nach Projektanforderung.
- Korrekte und vollständige Angaben: Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Angaben korrekt und vollständig sind. Sollten nachträgliche Änderungen oder Korrekturen Ihrer Informationen erforderlich sein, informieren Sie uns umgehend. Sollten durch unzutreffende, nachträglich berichtigte oder unvollständige Angaben Mehrarbeiten entstehen oder sich das Projekt verzögern, müssen wir Ihnen den daraus entstehenden Mehraufwand oder Schaden in Rechnung stellen.
- Rechteklärung bei Materialien: Bevor Sie uns Materialien (Texte, Bilder, Grafiken, Videos etc.) zur Verfügung stellen, müssen Sie prüfen und gewährleisten, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Mit anderen Worten: Stellen Sie uns nur Materialien bereit, die Sie selbst verwenden dürfen (z. B. weil Sie die Urheberrechte besitzen oder notwendige Lizenzen eingeholt haben). Sie garantieren, dass durch die Verwendung dieser Materialien im Projekt keine Urheber-, Marken-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden. Andernfalls stellen Sie uns insoweit von eventuellen Ansprüchen Dritter frei.
- Laufende Projektinformationen: Informieren Sie uns über alle Vorgänge und Umstände, die für das Projekt relevant sind oder werden könnten. Dies betrifft auch Änderungen, neue Entwicklungen oder Probleme, die während der Zusammenarbeit auftreten und Einfluss auf die Durchführung des Auftrags haben könnten.
- Abnahme von Entwürfen: Wir werden Ihnen vor finaler Veröffentlichung bzw. vor Abschluss eines Projektabschnitts alle wichtigen Entwürfe, Konzepte oder Zwischenergebnisse zur Prüfung vorlegen. Sie sind verpflichtet, diese zeitnah zu prüfen und freizugeben oder eventuelle Änderungswünsche bzw. Mängel zu benennen. Mit Ihrer Freigabe eines Entwurfs oder Ergebnisses übernehmen Sie die Verantwortung für die Richtigkeit der freigegebenen Inhalte – seien es Bilder, Grafiken, Texte oder sonstige Bestandteile. Achten Sie also darauf, dass inhaltlich alles stimmt und dass Sie mit dem Ergebnis einverstanden sind.
- Annahme der Leistungen: Kommen Sie mit der Annahme von fertiggestellten Leistungen in Verzug oder unterlassen Sie eine erforderliche Mitwirkung trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Fristsetzung, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich (fristlos) zu kündigen. In diesem Fall können wir den bis dahin entstandenen Aufwand und Schaden ersetzt verlangen. Gleiches gilt, wenn durch Ihr Verzögern zusätzliche Kosten entstehen – auch diese dürfen wir Ihnen in Rechnung stellen. Ihre Verpflichtung, für bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen, bleibt von einer solchen Kündigung unberührt.
Zusammengefasst: Eine konstruktive und proaktive Mitarbeit von Ihrer Seite ist Voraussetzung dafür, dass wir unseren Auftrag reibungslos und erfolgreich erfüllen können.
4. Termine und Lieferfristen
Wir bemühen uns, vereinbarte Zeitpläne einzuhalten. Allerdings sind Termine und Lieferfristen in unseren Projekten – sofern nicht explizit als verbindlich schriftlich zugesagt – als unverbindliche Orientierungshilfen zu verstehen. Falls bestimmte Meilensteine oder Deadlines für Sie absolut wesentlich sind, müssen solche Ausnahmen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang:
- Abhängigkeit von Ihrer Mitwirkung: Sollten Sie uns erforderliche Mitwirkungen (siehe Ihre Pflichten oben) nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erbringen, können sich Lieferzeiten entsprechend verschieben. Für daraus resultierende Verzögerungen unserer Leistung haften wir nicht.
- Änderungswünsche: Wenn Sie nach Vertragsbeginn Änderungen oder Zusatzleistungen größeren Umfangs wünschen, können ursprünglich genannte Termine ihre Gültigkeit verlieren. In solchen Fällen werden wir gemeinsam neue realistische Zeitpläne abstimmen. Kleinere Anpassungen, die den Projektablauf nicht wesentlich beeinflussen, bleiben hiervon natürlich ausgenommen.
- Schadenersatz bei Verzögerung durch den Auftraggeber: Verletzt Sie als Auftraggeber schuldhaft Ihre Mitwirkungspflichten (z. B. liefern notwendige Zuarbeiten viel zu spät), können wir Ersatz des dadurch entstehenden Schadens verlangen, einschließlich etwaiger Mehrkosten (z. B. für Leerlauf oder zusätzliche Arbeitszeit). Weitergehende gesetzliche Ansprüche (etwa auf Verzugszins, etc.) behalten wir uns ausdrücklich vor.
Höhere Gewalt: Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs – sogenannte Fälle höherer Gewalt – können ebenfalls dazu führen, dass vereinbarte Termine nicht gehalten werden können. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Leistung um die Dauer der Behinderung plus eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Beispiel: Wenn etwa durch Naturkatastrophen, Pandemien, Arbeitskämpfe (Streik/Aussperrung) oder Ausfälle kritischer Infrastruktur unsere Arbeit unmöglich oder unzumutbar erschwert wird, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Wichtig: Aus solchen Verzögerungen können keinerlei Schadensersatzansprüche gegen uns hergeleitet werden – selbst dann nicht, wenn Ihnen dadurch wichtige Termine oder Events entgehen. Beide Seiten verpflichten sich jedoch, einander unverzüglich zu informieren, sobald ein Fall höherer Gewalt und dessen mögliche Auswirkungen bekannt werden.
5. Fremdleistungen und Beauftragung Dritter
Es liegt in der Natur mancher Projekte, dass wir Fremdleistungen oder externe Dienstleister einbinden müssen (z. B. für Druck, spezielle Programmierung, Übersetzungen etc.). Hierzu gilt:
- Einsatz von Dritten: Wir dürfen nach unserem freien Ermessen entscheiden, ob wir Leistungen selbst ausführen oder fachkundige Dritte als Erfüllungsgehilfen hinzuziehen bzw. Leistungen von Dritten übernehmen lassen. Natürlich wählen wir externe Partner sorgfältig aus und achten darauf, dass sie über die nötige Qualifikation verfügen.
- Beauftragung im eigenen oder im Namen des Kunden: Wenn wir in Ihrem Auftrag Dritte beauftragen, können wir dies entweder in eigenem Namen oder – nach vorheriger Abstimmung mit Ihnen – in Ihrem Namen tun. Letzteres kann z. B. sinnvoll sein, um direkte Vertragsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Drittanbieter herzustellen (etwa beim Abschluss von Hosting-Verträgen, Lizenzen etc. für Sie). In jedem Fall teilen wir Ihnen mit, welche Leistung von wem erbracht wird.
- Vertragsverlängernde Verpflichtungen: Sollten sich aus der Beauftragung eines Dritten Verpflichtungen ergeben, die über die Laufzeit unseres Vertrages hinausgehen (z. B. fortlaufende Lizenzgebühren, Wartungsverträge o. ä.), so treten Sie als Auftraggeber in diese Verpflichtungen ein, sobald unser Vertragsverhältnis beendet ist. Das gilt insbesondere, wenn unser Agenturvertrag aus wichtigem Grund vorzeitig beendet wird – laufende Verträge mit Dritten, die wir in Ihrem Namen abgeschlossen haben, müssen Sie dann fortführen oder ordnungsgemäß beenden.
- Keine Abwerbung von Partnern: Wir bitten um Fairness: Sie verpflichten sich, während des Projekts und für 24 Monate nach dessen Abschluss keine von uns eingesetzten und Ihnen benannten externen Dienstleister ohne unsere Mitwirkung direkt oder indirekt für eigene Projekte zu beauftragen. Diese Klausel dient dem Schutz unserer Partnerbeziehungen. Sollte Sie dennoch eine weitere Zusammenarbeit mit einem von uns vorgestellten Partner wünschen, sprechen Sie uns an – wir finden bestimmt eine einvernehmliche Lösung.
6. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Vergütung und Preise: Die Höhe der Vergütung für unsere Leistungen ergibt sich grundsätzlich aus dem individuellen Vertrag oder Angebot. Ist im Einzelfall für eine bestimmte Leistung keine Vergütung ausdrücklich vereinbart, gelten unsere aktuell gültigen Stundensätze zum Zeitpunkt der Beauftragung. Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Mehraufwand: Sollte im Projektverlauf zusätzlicher Aufwand anfallen, der im ursprünglichen Angebot nicht enthalten war (z. B. durch geänderte Anforderungen oder zusätzliche Wünsche), wird dieser nach den geltenden Stundensätzen oder vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet. Abweichende Regelungen für die Vergütung von Mehrleistungen bedürfen der Schriftform.
Abschlagszahlungen: Zieht sich ein Projekt über einen längeren Zeitraum, sind wir berechtigt, Ihnen Teilrechnungen (Abschlagszahlungen) für bereits erbrachte Teilleistungen zu stellen. Diese Teilleistungen müssen dabei nicht zwingend in nutzbarer Endform vorliegen – es kann sich auch um bisher geleistete Arbeitsstunden oder interne Zwischenergebnisse handeln, die auf unserem Weg zum Endergebnis erbracht wurden. Die Zwischenrechnung dient dazu, unseren Aufwand im Projektverlauf angemessen zu decken.
Stornierung vor Projektbeginn: Tritt Sie als Auftraggeber vor Projektstart vom Auftrag zurück (Stornierung), können wir eine Stornogebühr als prozentualen Anteil des ursprünglich vereinbarten Honorars berechnen, gestaffelt nach Zeitpunkt der Stornierung:
- Bis 4 Wochen vor Projektbeginn: 20% des Honorars
- Ab 4 Wochen bis 2 Wochen vor Projektbeginn: 25% des Honorars
- Weniger als 2 Wochen vor Projektbeginn: 30% des Honorars
Diese Pauschalen dienen dem Ausgleich unseres bereits reservierten Aufwands. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass im konkreten Fall kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Kündigung nach Projektstart: Sollte nach Projektbeginn der Auftrag von Ihrer Seite vorzeitig beendet oder gekündigt werden, gilt bezüglich unserer Vergütung die Regelung des § 649 BGB. Das bedeutet vereinfacht: Wir behalten grundsätzlich den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben. Anders ausgedrückt, stellen wir Ihnen die bereits erbrachten Leistungen in Rechnung; etwaige ersparte Aufwendungen werden wir anrechnen.
Nebenkosten und Auslagen: Sofern nicht anders vereinbart, haben wir neben unserem Honorar Anspruch auf Ersatz notwendiger Auslagen und Nebenkosten. Dazu zählen beispielsweise Reise- und Übernachtungskosten, Kilometergeld, Versandkosten, Lizenzgebühren Dritter oder ähnliche Aufwendungen, die im Rahmen der Projektdurchführung anfallen. Derartige Kosten werden transparent ausgewiesen und in der Regel nach Beleg abgerechnet.
Vergütungsmodelle: Je nach Vereinbarung kann unsere Vergütung unterschiedlich ausgestaltet sein:
- Festpreis-Projekte: Wenn ein fixer Gesamtpreis vereinbart ist, werden standardmäßig 50 % des Honorars bei Auftragserteilung fällig (Vorauszahlung) und weitere 50 % bei Projektabschluss – zum Beispiel beim Start der Qualitätskontrolle oder dem vereinbarten Go-Live-Termin des Projekts.
- Abrechnung nach Stundenaufwand: Bei Vereinbarung auf Stundenbasis stellen wir zu Beginn 50 % des geschätzten Gesamtbetrags bei Auftragserteilung in Rechnung. Sobald diese erste Anzahlung zu etwa 75 % aufgebraucht ist, wird eine weitere Teilzahlung von 25 % fällig. Die verbleibenden 25 % werden schließlich fällig, wenn etwa 75 % der zweiten Rate verbraucht sind. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass laufende Projekte stets angemessen finanziert sind.
- Retainer-/Zeitverträge: Wenn wir auf monatlicher Pauschalbasis (Retainer) zusammenarbeiten, ist jeder Leistungsmonat im Voraus zu bezahlen. Üblicherweise stellen wir die Monatsrechnung mindestens 7 Tage vor Beginn des neuen Leistungszeitraums. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, basiert ein solcher Retainervertrag meist auf einer Laufzeit (z. B. 6, 12 oder 24 Monate), innerhalb derer eine bestimmte Stunden- oder Leistungskontingent pro Monat abgerufen werden kann.
Fälligkeit und Zahlungsverzug: Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt: Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen zahlbar. Entscheidend ist der Zahlungseingang auf unserem Konto. Wird eine Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen, geraten Sie ohne weitere Mahnung am ersten Tag nach Fälligkeit in Verzug. Wir behalten uns vor, ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in gesetzlich vorgesehener Höhe zu berechnen (§ 288 BGB, derzeit 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz bei Geschäften mit Unternehmern). Bei Zahlungsverzug werden wir Sie zudem erneut kontaktieren; die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungen sind wir berechtigt, weitere Arbeiten zurückzuhalten (Zurückbehaltungsrecht). Das heißt, wir müssen keine neuen Leistungen beginnen oder laufende Arbeiten fortsetzen, solange Sie mit fälligen Zahlungen im Rückstand sind. Wichtig: Ihre Verpflichtung, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu zahlen, bleibt davon unberührt – Sie können sich also nicht auf unser Zurückbehaltungsrecht berufen, um Zahlungen dauerhaft auszusetzen.
Zusätzliche Abgaben: Etwaige öffentliche Abgaben oder Gebühren im Zusammenhang mit unserer Leistung trägt – sofern nicht anders vereinbart – grundsätzlich der Auftraggeber. Dazu zählen z. B. Zölle, Gebühren für behördliche Genehmigungen oder Registrierungskosten. Auch etwaig anfallende Beiträge zur Künstlersozialversicherung (falls einschlägig bei Beauftragung von selbständigen Künstlern oder Publizisten) sowie sonstige Steuern oder Abgaben, die im Rahmen des Projekts erhoben werden, gehen zu Ihren Lasten – auch dann, wenn sie erst nachträglich festgesetzt werden.
Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den Auftraggeber: Sie sind berechtigt, eigene Forderungen gegen unsere Vergütung nur dann aufzurechnen, wenn diese Forderungen unbestritten sind oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie ebenfalls nur ausüben, soweit es auf Ansprüchen beruht, die unbestritten oder rechtskräftig sind. Einfach gesagt: Strittige oder noch nicht rechtskräftig entschiedene Gegenansprüche berechtigen nicht dazu, Zahlungen an uns zurückzuhalten.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Vergütungsansprüche aus dem jeweiligen Vertrag verbleiben alle von uns gelieferten oder erstellten Arbeitsergebnisse in unserem Eigentum. Erst nach vollständiger Begleichung des vereinbarten Entgelts (inklusive etwaiger Nebenkosten und Steuern) gehen Eigentumsrechte an den Auftraggeber über.
Zur Verdeutlichung: „Ware“ im Sinne dieser Klausel umfasst sämtliche Leistungen, die wir erbracht haben – also z. B. Konzeptpapiere, Ideen, Texte, Grafiken, Designs, Software-Code, Datenträger, etc. Vor vollständiger Zahlung dürfen Sie diese Ergebnisse nicht an Dritte weitergeben, veräußern oder anderweitig darüber verfügen, es sei denn, wir haben hierzu im Einzelfall schriftlich unsere Zustimmung gegeben.
8. Vorzeitige Vertragsauflösung (Kündigung aus wichtigem Grund)
Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Für uns als Agentur liegt ein wichtiger Grund zur sofortigen Vertragsauflösung insbesondere vor, wenn:
- Unmöglichkeit der Leistungserbringung: Die Durchführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die Sie als Auftraggeber zu vertreten haben, unmöglich wird oder trotz einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist weiter erheblich verzögert wird.
- Vertragsverletzungen trotz Abmahnung: Sie wiederholt und trotz schriftlicher Abmahnung (mit angemessener Fristsetzung) gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstoßen – zum Beispiel wenn fällige Zahlungen nicht geleistet werden oder Sie Ihren Mitwirkungspflichten in gravierender Weise nicht nachkommen.
- Zweifel an der Bonität: Berechtigte Bedenken hinsichtlich Ihrer Kreditwürdigkeit bestehen und Sie weder angeforderte Vorauszahlungen leisten noch eine angemessene Sicherheit stellen, obwohl wir dies verlangt haben.
Im Falle einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund durch uns behalten wir den Anspruch auf Ersatz der uns durch Ihr vertragswidriges Verhalten entstandenen Schäden. Gesetzliche Kündigungsrechte und -folgen (für beide Seiten) bleiben von der vorstehenden Aufzählung unberührt.
Natürlich hoffen wir, dass unsere Zusammenarbeit stets reibungslos verläuft und gar kein Anlass für eine solche außerordentliche Kündigung entsteht. Sollte es dennoch dazu kommen, werden wir uns bemühen, etwaige offene Punkte fair und transparent abzuwickeln.
9. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Geheimhaltungsverpflichtung der Agentur: Wir verpflichten uns, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen, die wir im Zuge der Zusammenarbeit mit Ihnen erfahren, streng vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht gilt unbegrenzt – also auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
Vertrauliche Unterlagen und Informationen werden unsererseits nur solchen Personen zugänglich gemacht, die unmittelbar an der Durchführung des Projekts arbeiten und diese Informationen für ihre Aufgabenerfüllung kennen müssen. Alle Mitarbeiter und gegebenenfalls eingesetzten externen Dienstleister werden von uns ebenfalls auf Vertraulichkeit verpflichtet.
Sollten Sie spezielle Anforderungen an den Geheimnisschutz haben (z. B. NDAs – Non-Disclosure Agreements), teilen Sie uns dies bitte frühzeitig mit, damit wir die notwendigen Vereinbarungen treffen können.
Die Pflicht zur Verschwiegenheit entfällt selbstverständlich für solche Informationen, die allgemein bekannt sind oder uns bereits auf anderem Wege rechtmäßig bekannt waren oder die wir unabhängig vom Auftrag entwickelt haben. Ebenso dürfen wir Informationen offenlegen, wenn wir gesetzlich oder per behördlicher/judizieller Anordnung dazu verpflichtet sind – in diesem Fall würden wir Sie, soweit zulässig, vorab informieren.
10. Haftung und Gewährleistung
Unsere Haftung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, wird jedoch – soweit gesetzlich zulässig – wie folgt begrenzt:
- Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haften wir unbegrenzt nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) oder im Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Haftungsbegrenzung der Höhe nach: Sofern wir für leichte Fahrlässigkeit haften, ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schäden. Mit anderen Worten: Wir haften in solchen Fällen nicht für entfernte Folgeschäden, atypische Schäden oder unrealisierte Gewinnchancen, sondern nur für das, womit vernünftigerweise im Schadensfall gerechnet werden konnte.
- In bestimmten Fällen schließen wir unsere Haftung nicht aus und begrenzen sie auch nicht: Das gilt selbstverständlich für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Fall der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung durch uns (soweit gerade der garantierte Erfolg fehlt), sowie in Fällen von Arglist oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Ebenso unberührt bleiben Ansprüche wegen Rechtsmängeln, die wir zu vertreten haben.
- Gewährleistung: Soweit wir im Einzelfall zur Gewährleistung verpflichtet sind (bei Werkleistungen), gelten die gesetzlichen Regelungen. Sie sind verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Wir werden berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte auf Minderung, Selbstvornahme, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag zu. Allerdings haften wir auch im Gewährleistungsfall nur nach den oben genannten Maßstäben (z. B. keine Haftung für einfache Fahrlässigkeit außerhalb von Kardinalpflichten usw.).
Irrtümer und Fehler: Trotz größter Sorgfalt können uns einmal Schreib- oder Rechenfehler, Missverständnisse oder ähnliche Irrtümer unterlaufen. Solche offensichtlichen Fehler berechtigen uns zur Anfechtung eines Vertrages bzw. einer Erklärung von unserer Seite (z. B. wenn ein Angebot versehentlich einen falschen Preis ausweist). In einem solchen Fall sind Schadensersatzansprüche Ihrerseits wegen dieser Anfechtung ausgeschlossen, sofern uns hinsichtlich des Irrtums kein Verschulden trifft.
Ungeachtet der vorstehenden Haftungsregelungen empfehlen wir Ihnen – insbesondere bei Projekten mit hohen Investitionen oder vielen Beteiligten – eigenständig geeignete Versicherungen abzuschließen (z. B. eine Betriebshaftpflichtversicherung), um mögliche Restrisiken abzudecken.
11. Abnahme von Werkleistungen
In Fällen, in denen wir einen konkreten Arbeitserfolg schulden (also eine abschließend vereinbarte, individuell hergestellte Leistung, z. B. ein spezifisches Website-Design, eine App oder eine Kampagne), ist nach Fertigstellung eine Abnahme durch Sie als Auftraggeber vorgesehen.
Der Ablauf ist typischerweise wie folgt: Wir zeigen Ihnen die Fertigstellung des Werks an und Sie prüfen das Ergebnis binnen kurzer Zeit. Sie sind verpflichtet, die Abnahme zu erklären, sofern das Arbeitsergebnis im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn Sie nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Ablieferung ausdrücklich die Abnahme verweigern und dabei zumindest einen wesentlichen Mangel schriftlich benennen. Mit anderen Worten: Reagieren Sie innerhalb dieser Frist nicht oder nur mit geringfügigen Beanstandungen, gehen wir von einer stillschweigenden Abnahme aus.
Sollten wesentliche Abweichungen oder Mängel vorliegen, werden wir diese selbstverständlich auf unsere Kosten innerhalb angemessener Frist beheben und Ihnen die korrigierte Leistung erneut zur Abnahme vorlegen. In diesem Fall beginnt die Abnahmefrist von sieben Tagen erneut ab Bereitstellung der überarbeiteten Leistung. Ihre gesetzlichen Rechte bei Vorliegen von Mängeln (siehe Gewährleistung in Abschnitt 10) bleiben unberührt.
Mit erfolgter Abnahme endet bei Werkleistungen unsere Leistungspflicht und es beginnt (sofern einschlägig) die Gewährleistungsfrist.
12. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Originalwerke und Rechte Dritter: Soweit wir im Rahmen des Auftrags urheberrechtlich schutzfähige Ergebnisse schaffen (z. B. Grafikdesigns, Texte, Programmiercode, Illustrationen etc.), räumen wir Ihnen daran die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte ein. Erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars erhalten Sie das Recht, die Werke in dem Umfang zu nutzen, wie es im Vertrag vorgesehen ist (Umfang, Dauer, Medien, Gebiet etc.).
Ohne ausdrückliche Zustimmung dürfen Sie die von uns erbrachten Arbeiten nur für den vertraglich vereinbarten Zweck und Zeitraum verwenden. Insbesondere eine Bearbeitung oder Weiterentwicklung unserer entworfenen Inhalte durch Sie oder Dritte ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung und – falls wir nicht selbst Urheber sind – gegebenenfalls der Zustimmung des jeweiligen Urhebers zulässig.
Haftung für Rechtsmängel: Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die von uns gelieferten Werke und Ergebnisse frei von Rechten Dritter sind, die nicht von Ihnen stammen. Das heißt, sollten unentdeckt doch fremde Urheberrechte, Marken oder sonstige Schutzrechte durch unsere Leistung verletzt werden, haften wir hierfür nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und den Haftungsgrenzen gemäß Abschnitt 10. Wir sichern jedoch zu, nach bestem Wissen keine Rechte Dritter willentlich zu verletzen, und werden Hinweise auf mögliche Rechtsverletzungen unverzüglich prüfen.
Selbstwerbung: Wir behalten uns das Recht vor, von uns erstellte Arbeiten zeitlich unbeschränkt für eigene Werbezwecke zu nutzen. Konkret bedeutet das: Wir dürfen die von uns für Sie entwickelten Konzepte, Designs, Webseiten, Kampagnen etc. auf unserer eigenen Website, in Präsentationen oder in sonstigen Medien als Referenz vorstellen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Falls bestimmte Projekte oder Informationen vertraulich bleiben sollen, teilen Sie uns dies bitte mit – wir respektieren selbstverständlich Ihre Wünsche, sollten Sie einer Veröffentlichung als Referenz im Einzelfall widersprechen.
Nicht verwendete Entwürfe: Ideen, Entwürfe, Konzepte oder Vorschläge, die Sie im Rahmen des Projekts von uns erhalten, jedoch ablehnen oder nicht zur Ausführung kommen, verbleiben in unserem Eigentum bzw. bei uns. Sie erhalten daran keine Nutzungsrechte. Das gilt auch für Entwürfe und Vorlagen, die keinen gesetzlichen Schutz (z. B. nach Urheberrecht) genießen – auch diese dürfen Sie nicht ohne unsere Zustimmung weiterverwenden. Wir als Agentur dürfen solche verworfenen Ideen jedoch für andere Projekte oder Kunden weiterverwenden oder weiterentwickeln, sofern sie nicht auf Ihren geschützten Informationen beruhen.
13. Konzept- und Ideenschutz vor Vertragsschluss
Wenn wir für Sie ein Konzept ausarbeiten oder Ideen präsentieren, bevor es zum Vertragsschluss kommt (z. B. im Rahmen eines Angebots, einer Pitch-Präsentation o. ä.), gilt Folgendes: Sie erkennen an, dass wir schon in dieser Phase – ohne dass Sie bereits eine Gegenleistung schulden – erheblichen kreativen und zeitlichen Aufwand erbringen. Alle Konzepte, Strategien, Gestaltungsentwürfe und Texte, die wir Ihnen vor Vertragsschluss zeigen, stehen in unserem geistigen Eigentum.
Solche Unterlagen und Inhalte unterliegen, soweit sie die nötige Schöpfungshöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechts. Ohne unsere Zustimmung ist es Ihnen nicht gestattet, die von uns vorgestellten Ideen, Konzepte oder Teile daraus in irgendeiner Form zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben – weder unverändert noch in abgewandelter Form. Sollte es zu keiner Beauftragung kommen, verbleiben sämtliche Unterlagen bei Ihnen zwar zur Ansicht, aber wir erwarten eine Rückgabe oder Vernichtung dieser Materialien und keine weitere Verwendung. Eine kommerzielle Nutzung oder Umsetzung unserer vorvertraglichen Leistungen durch Sie ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung erlaubt. Andernfalls machen wir gegebenenfalls unsere Ansprüche wegen unberechtigter Nutzung geltend.
Kurzum: Unsere Vorschläge und Ideen sollen Sie überzeugen – aber bitte nutzen Sie sie nicht ohne Auftrag an uns.
14. Rückgabe und Aufbewahrung von Unterlagen
Nach Abschluss des Projekts sind wir nicht verpflichtet, Ihre zur Verfügung gestellten Materialien oder Daten dauerhaft aufzubewahren. Tatsächlich werden wir sämtliche Kundenunterlagen, Dateien und Daten, die sich in unserem Besitz befinden, nach Abschluss des Auftrags unaufgefordert löschen oder vernichten, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder wir etwas anderes ausdrücklich vereinbart haben.
Dies bedeutet: Wenn Sie selbst keine Kopien Ihrer gelieferten Materialien oder unserer Arbeitsergebnisse haben, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, falls Sie eine Übergabe oder Archivierung wünschen. Standardmäßig gehen wir aber davon aus, dass Sie als Auftraggeber Ihre Originale behalten und selbst für Archivierung sorgen. Ein Anspruch darauf, dass wir Ihre Daten oder Projektergebnisse über das Projektende hinaus aufbewahren oder Ihnen diese später erneut bereitstellen, besteht nicht (außer wir schließen dazu eine separate Vereinbarung, etwa im Rahmen von Wartungsverträgen oder Hosting).
15. Datenschutz
Wir nehmen den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Als Agentur verpflichten wir uns zur Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und aller anwendbaren Datenschutzgesetze. Details zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website unter der Rubrik “Datenschutz” abrufbar ist.
Hier nur in Kürze einige Grundsätze:
- Wir verarbeiten personenbezogene Daten von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern nur im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Das umfasst z. B. Kontaktdaten für die Projektkommunikation, Inhalte zur Erstellung von Werbematerial, Analysedaten zur Erfolgsmessung usw.
- Gegebenenfalls beauftragen wir zur Vertragserfüllung Dritte (z. B. freiberufliche Spezialisten oder Cloud-Dienste) mit der Verarbeitung personenbezogener Daten. In solchen Fällen schließen wir die erforderlichen Auftragsverarbeitungsverträge und stellen sicher, dass auch diese Dienstleister die Datenschutzvorgaben einhalten.
- Die Verantwortung dafür, dass die von Ihnen bereitgestellten Inhalte, Kundendaten oder Mailing-Listen datenschutzrechtlich zulässig erhoben und verwendet werden, liegt bei Ihnen als Auftraggeber. Sie müssen also z. B. sicherstellen, dass Sie die nötigen Einwilligungen für Newsletter-Adressen haben oder dass Tracking-Maßnahmen auf Ihrer Website rechtmäßig erfolgen. Falls eine rechtliche Prüfung einer Maßnahme erforderlich ist, tragen Sie als Auftraggeber die Kosten dafür, sofern nicht anders vereinbart.
- Weitere Details, etwa zu den Rechten betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch usw.), zu unserer Datenspeicherung und -sicherheit und zu Ihrer Möglichkeit, Werbe-E-Mails zu widersprechen, finden Sie in der genannten Datenschutzerklärung. Bei Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden (siehe Impressum/Kontakt oder datenschutz@unseredomain.de).
16. Höhere Gewalt
Wie bereits unter den Lieferfristen angesprochen, gelten nachfolgende Regelungen: Höhere Gewalt und ähnliche unvorhersehbare, schwerwiegende Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen, suspendieren die Pflichten beider Parteien für die Dauer der Störung plus einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
Als höhere Gewalt betrachten wir zum Beispiel Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemie, behördliche Anordnungen, Stromausfälle oder auch erhebliche Arbeitskämpfe (Streik, Aussperrung), sofern diese unverschuldet und unvorhersehbar eintreten. In solchen Fällen informiert jede Partei die andere unverzüglich über das Eintreten des Ereignisses.
Während der Dauer der höheren Gewalt und der unmittelbaren Folgen daraus ist keine Partei für Verzögerungen oder Nichterfüllung verantwortlich. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch wegen ausbleibender Leistung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Sollte die höhere Gewalt länger andauern, werden beide Seiten eine einvernehmliche Vertragsanpassung oder -beendigung besprechen.
17. Schlussbestimmungen (Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Salvatorische Klausel)
- Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag und Zahlungsort ist der Sitz der Agentur (sofern nichts Abweichendes vereinbart ist).
- Gerichtsstand: Sofern Sie Kaufmann im Sinne des HGB sind, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Gerichtsstand am Sitz der Agentur vereinbart. (Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandregelungen; wir möchten Verbraucher nicht durch diese Klausel benachteiligen.)
- Anwendbares Recht: Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Bei grenzüberschreitenden Verträgen weisen wir darauf hin, dass unter Umständen zwingende Verbraucherschutzvorschriften Ihres Heimatlandes dennoch gelten können, falls Sie Verbraucher sind.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall die unwirksame Klausel einvernehmlich durch eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und ihrerseits gültig ist. Gleiches gilt für etwaige Lücken im Vertrag.
Stand: März 2025 (Diese AGB entsprechen dem aktuellen Stand. Änderungen vorbehalten – bei Aktualisierungen werden wir das Datum entsprechend anpassen.)